Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der JC GmbH für ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleistungen

Hinweis: Diese AGB-Vorlage soll vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden, da Pflegeverträge besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Nach § 120 SGB XI müssen Pflegeverträge unter anderem Art, Inhalt, Umfang und Vergütung der Leistungen enthalten; Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen.

1.

Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der JC GmbH, Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang, im Bereich der ambulanten Pflege, Betreuung, hauswirtschaftlichen Versorgung und ergänzenden Unterstützungsleistungen.

1.2

Die Leistungen richten sich an pflegebedürftige Personen, hilfsbedürftige Menschen sowie deren Angehörige oder gesetzliche Vertreter.

1.3

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich zwischen der JC GmbH und dem Kunden bzw. der pflegebedürftigen Person vereinbart wurden.

2.

Vertragsgegenstand

2.1

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im häuslichen Umfeld des Kunden.

2.2

Die konkreten Leistungen werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Pflegevertrag, dem Leistungsnachweis, dem Kostenvoranschlag oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung.

2.3

Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Pflegerische Betreuungsleistungen
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Hilfe bei der Alltagsbewältigung
  • Begleitung und Unterstützung im häuslichen Umfeld
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
2.4

Medizinische Behandlungspflege wird nur erbracht, soweit eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die Leistung durch die zuständige Krankenkasse genehmigt wurde.

3.

Vertragsschluss und Leistungsbeginn

3.1

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Pflegevertrag oder eine entsprechende Leistungsvereinbarung von den Vertragsparteien unterschrieben wurde oder die vereinbarten Leistungen mit Zustimmung des Kunden aufgenommen werden.

3.2

Vor Beginn der Leistungen informiert die JC GmbH den Kunden über Art, Umfang und voraussichtliche Kosten der vereinbarten Leistungen.

3.3

Änderungen des Pflegebedarfs, des Gesundheitszustandes oder der gewünschten Leistungen sind der JC GmbH unverzüglich mitzuteilen, damit die Versorgung angepasst werden kann.

4.

Leistungserbringung

4.1

Die JC GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und fachlichen Standards.

4.2

Die genaue Einsatzzeit kann aus organisatorischen Gründen geringfügig variieren. Die JC GmbH bemüht sich, vereinbarte Einsatzzeiten möglichst einzuhalten.

4.3

Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Pflege- oder Betreuungskraft besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.4

Die JC GmbH ist berechtigt, Mitarbeitende entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen und bei Krankheit, Urlaub oder organisatorischen Gründen zu ersetzen.

5.

Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1

Der Kunde bzw. dessen Angehörige oder gesetzliche Vertreter haben alle für die Pflege und Betreuung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

5.2

Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Erkrankungen, Medikamenten, Allergien, Mobilität, Hilfsmitteln, ärztlichen Anordnungen, Pflegegrad und besonderen Risiken.

5.3

Der Kunde stellt sicher, dass die Wohnung bzw. der Einsatzort für die vereinbarten Leistungen zugänglich und sicher ist.

5.4

Notwendige Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Medikamente und ärztliche Verordnungen sind rechtzeitig bereitzustellen.

6.

Vergütung und Abrechnung

6.1

Die Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Leistungen, den gültigen Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern oder nach individuell vereinbarten Privatleistungen.

6.2

Leistungen, die von Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen Kostenträgern übernommen werden, werden im Rahmen der jeweiligen Genehmigung und gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.

6.3

Nicht genehmigte, nicht erstattungsfähige oder privat gewünschte Zusatzleistungen sind vom Kunden selbst zu tragen.

6.4

Der Kunde erhält vor Vertragsschluss oder bei wesentlichen Änderungen eine Information über die voraussichtlichen Kosten.

6.5

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.

Leistungsnachweise

7.1

Die erbrachten Leistungen werden durch Leistungsnachweise dokumentiert.

7.2

Der Kunde, ein Angehöriger oder ein gesetzlicher Vertreter bestätigt die erbrachten Leistungen durch Unterschrift, soweit dies erforderlich ist.

7.3

Einwendungen gegen Leistungsnachweise oder Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen.

8.

Terminabsagen und Ausfall von Leistungen

8.1

Kann ein vereinbarter Einsatz nicht stattfinden, soll der Kunde die JC GmbH so früh wie möglich informieren.

8.2

Kurzfristig abgesagte Einsätze können berechnet werden, sofern der Einsatz nicht anderweitig geplant werden konnte und die Absage nicht aus wichtigem Grund erfolgte.

8.3

Bei Krankenhausaufenthalt, Reha, Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Kunden ruht die Leistungspflicht für den entsprechenden Zeitraum, sofern die JC GmbH rechtzeitig informiert wurde.

9.

Kündigung

9.1

Der Kunde bzw. die pflegebedürftige Person kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

9.2

Die JC GmbH kann den Vertrag mit angemessener Frist kündigen, sofern die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann, eine weitere Leistungserbringung unzumutbar ist oder ein wichtiger Grund vorliegt.

9.3

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, notwendige Mitwirkungspflichten dauerhaft verletzt werden oder die Sicherheit der Mitarbeitenden gefährdet ist.

9.4

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.

Haftung

10.1

Die JC GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

10.2

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die JC GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3

Für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Kunden entstehen, übernimmt die JC GmbH keine Haftung, soweit die JC GmbH diese Schäden nicht zu vertreten hat.

10.4

Für Wertgegenstände, Bargeld oder Schmuck im Haushalt des Kunden übernimmt die JC GmbH keine Haftung, sofern kein nachweisbares Verschulden der JC GmbH oder ihrer Mitarbeitenden vorliegt.

11.

Schweigepflicht und Datenschutz

11.1

Die Mitarbeitenden der JC GmbH sind zur Verschwiegenheit über alle persönlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Kunden verpflichtet.

11.2

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Durchführung der vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen verarbeitet.

11.3

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der JC GmbH.

12.

Qualitätssicherung

12.1

Die JC GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung fachlicher Qualitätsstandards in der ambulanten Pflege und Betreuung.

12.2

Beschwerden, Hinweise oder Änderungswünsche können jederzeit an die JC GmbH gerichtet werden.

12.3

Die JC GmbH bemüht sich, Anliegen zeitnah zu prüfen und eine angemessene Lösung zu finden.

13.

Verbraucherstreitbeilegung

Die JC GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.

Schlussbestimmungen

14.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

14.2

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.